Kfz-Zulassung
Sie möchten ein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden? Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dieser Seite übersichtlich aufbereitet. Eines gleich vorab: Eine Kfz-Anmeldung kostet Sie ca. 200 Euro.
Kfz-Anmeldung
- Checkliste
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Um ein Auto anzumelden bzw. umzumelden, können Sie in jede beliebige österreichische Zulassungsstelle, die sich im politischen Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes befindet, gehen.
Sie benötigen für die Kfz Zulassung folgende Unterlagen:
- Fahrzeugdokument (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- Kaufvertrag bzw. anderer Besitznachweis
- Gültiges Prüfgutachten für Gebrauchtfahrzeuge
- Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
- Versicherungsbestätigung (Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht, sofern die Anmeldung in Ihrem Namen durchgeführt wird
- Kosten
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Kosten (Stand per 2.4.2023) Pkw Motorrad Behördenanteil (gesetzliche Zulassungsgebühr) EUR 119,80 EUR 119,80 Kennzeichentafeln Standard EUR 23,- EUR 13,- Begutachtungsplakette EUR 2,30 EUR 2,30 Bearbeitungsleistung/Kostenersatz EUR 60,80 EUR 60,80 Abfrage Zentrales Melderegister EUR 1,10 EUR 1,10 Gesamtkosten Kfz-Anmeldung EUR 207,00 EUR 197,00 Seit 1.1.2011 ist es auch möglich den Zulassungsschein im Scheckkartenformat zu erhalten. Die Kosten dafür belaufen sich auf EUR 28,10 (Stand 25.09.2023).
- Zulassungsschein | Papier oder Scheckkarte
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Sie haben die Möglichkeit bei der Zulassung zwischen Papier und Karte zu wählen. Im Rahmen der Anmeldung oder auch danach können Sie entscheiden – der Antrag für einen Scheckkartenzulassungsschein kann unabhängig von der Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Der Zulassungsschein als Scheckkarte ist kostenpflichtig.
Im Rahmen der Beantragung des Scheckkartenzulassungsscheins in der Zulassungsstelle erhalten Sie sofort eine vorläufige Papier-Version. Innerhalb von zwei Wochen wird der Scheckkartenzulassungsschein mit der Post nach Hause geliefert. Mit der Zustellung verliert die vorläufige Papier-Version ihre Gültigkeit. Weitere Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein finden Sie auf www.scheckkartenzulassungsschein.at.
Um auch im Ausland einen Versicherungsnachweis erbringen zu können, sollten Sie bei Autoreisen unbedingt eine internationale Versicherungskarte (früher: "Grüne Karte") mitführen.
- Wunschkennzeichen
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Im Falle eines Wunschkennzeichens benötigen Sie einen Antrag. Diese Reservierungsbestätigung ist im Verkehrsamt gegen eine Gebühr zu beantragen.
Bei der Bestellung des Wunschkennzeichens in Ihrer Zulassungsstelle weisen Sie bitte diese Reservierungsbestätigung vor. Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichens erlischt nach 15 Jahren und kann im Anschluss daran neu beantragt werden bzw. kann auf ein Standardkennzeichen umgestiegen werden.
- Wechselkennzeichen
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Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es Ihnen bis zu drei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zu verwenden. Die Kfz Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer werden jeweils nur für das teuerste (meist das stärkste) Fahrzeug fällig.
Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen:
- Die Fahrzeuge müssen in dieselbe Obergruppe fallen (z. B.: Krafträder).
- Das Kennzeichen kann zeitgleich nur auf einem Fahrzeug verwendet werden.
- Das Kennzeichenformat der hinteren Tafel (1- oder 2-zeilig, Moped- oder Motorradkennzeichen) muss für alle Fahrzeuge gleich sein.
Kfz-Abmeldung
- Checkliste
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Um ein Auto abzumelden, müssen Sie Ihre Unterlagen bei einer österreichischen Zulassungsstelle vorweisen. Eine Abmeldung ist in jeder österreichischen Zulassungsstelle möglich – unabhängig vom Versicherungsunternehmen, das diese Stelle betreibt.
Zum Kfz Abmelden brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugdokumente (Typenschein, COC-Papier, Einzelgenehmigung, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank)
- alle Zulassungsscheine
- alle Kennzeichentafeln
- amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (wenn Sie nicht selbst in der Zulassungsstelle erscheinen)
Bei der Abmeldung eines Kfz fallen keine Kosten an.
Verlust, Ummeldung und weitere Themen
- Auto ummelden und Datenänderung bei Umzug - Was ist zu tun?
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Wenn sich Daten, die in Ihrer Zulassungsbescheinigung festgehalten sind, ändern, dann muss die Zulassungsbescheinigung aktualisiert werden. Eine Änderung kann jede für Ihren Behördenbezirk zuständige Zulassungsstelle durchführen.
Sollte es sich um eine Änderung Ihres Hauptwohnsitzes handeln, so muss die Zulassungsbescheinigung nicht aktualisiert werden. Sie behält ihre Gültigkeit. Wenn es sich dabei um einen Wohnsitzwechsel außerhalb desselben Behördenbezirkes handelt, dann muss ohnehin die bisherige Zulassung beendet und eine neue Zulassung (hier fallen Kosten an) beantragt werden.
Bitte vergessen Sie auch nicht der Versicherung Ihren neuen Hauptwohnsitz oder Namen zu melden, damit Ihre Versicherungsdaten aktuell sind.
- Verlust von Zulassungsschein oder Kennzeichen - Was ist zu tun?
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Bei Verlust Ihres Zulassungsscheins erhalten Sie gegen Vorlage des Fahrzeugdokuments und eines amtlichen Lichtbildausweises bzw. der Vollmacht unentgeltlich einen neuen Zulassungsschein.
Bei Kennzeichenverlust müssen Sie umgehend eine polizeiliche Verlustanzeige machen. Sie erhalten dann gegen Vorlage der folgenden Dokumente und gegen eine Gebühr Ihre neuen Kennzeichen:
- Fahrzeugdokument
- Zulassungsschein
- Prüfgutachtens
- evtl. vorhandene zweite Nummerntafel
- polizeiliche Anzeigenbestätigung
- Ausweises bzw. Vollmacht
Aktuelle Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at